Winterdienst ist gesetzlich vorgeschrieben! Als Eigentümer einer Liegenschaft stehen Sie in der Verantwortung die Flächen täglich in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr Schnee- und Eisfrei zu halten.
In der kälteren Jahreszeit ist die Reinigungspflicht im Außengelände für Gebäudebesitzer ein wichtiges Thema. Dabei kommt der Wintereinbruch und damit auch der Schnee häufig unverhofft früh oder spät im Jahr. Um Trittsicherheit zu gewährleisten, müssen Wege, Stufen und Betriebsflächen regelmäßig geräumt und nach Bedarf auch gestreut werden.
Mit uns sind Sie bei Schneefall, Matsch oder Glatteis auf der sicheren Seite.
Unser Winterdienst bietet Ihnen die Gewährleistung der sicheren Begehbarkeit Ihrer Liegenschaft bei Schnee und Eis. Durch unsere flexible Handlungsweise können wir rasch auf jede Wettersituation reagieren
Je nach Größe der zu reinigenden Fläche, gehen wir händisch oder mit professionellen Räummaschinen zu Werke. Bei Bedarf kommen unsere Mitarbeiter auch mehrfach täglich und sorgen so, durch gründlich geräumte und gestreute Wege, für sichere Begehbarkeit aller Flächen auf Ihrem Grundstück.
Unser Winterdienst wird von engagierten Mitarbeitern erledigt. Wir versichern Ihnen, dass wir die notwendigen Gerätschaften und nur gesetzlich zugelassene Streumittel verwenden. Dabei stehen wir Ihnen Regelmäßig oder nach Bedarf zur Seite.
+49 040 644 10 10
Mon-Fri, 9:00 bis 16:00 Uhr